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Montage & Installation

Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen

Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen

Wir haben uns auf Aufzugsnotrufsysteme mit Mobilfunkübertragung spezialisiert und agieren bundesweit – Sie bleiben flexibel, schnell & günstig.

Full-Serviceanbieter für

Aufzugsnotruf

Wir bieten eine der wirtschaftlichsten Betriebsformen des Aufzugsnotrufes an. Die Anforderungen an Betreiber einer Aufzugsanlage sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die Anforderungen nach DIN EN 81-28 Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge müssen eingehalten werden.
Eine Alarmanlage ist ein wichtiger Schritt, um sich und seine Lieben oder seine Unternehmenswerte zu schützen. Aber nur wenn die Alarmmeldung an einen Empfänger gerichtet ist, stellen Sie sicher, dass notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet werden.

Sie bleiben norm-konform und
unabhängig

Folgende Systeme setzen wir bei unseren Kunden wie z.B. Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnbaugesellschaften, Privatpersonen, Firmen und Unternehmen ein.
  • FWG 09 von base engineering gmbh
  • XT-Serie von Telegärtner Elektronik GmbH
  • XS-Serie von Telegärtner Elektronik GmbH
  • NT-Serie von Telegärtner Elektronik GmbH
  • TA 80 AMPHITECH Deutschland GmbH
  • PTU Serie AMPHITECH Deutschland GmbH
  • MS LiftConnect Digifon von MS MIKROPROZESSOR-SYSTEME AG

Benachrichtigung der
24/7 Leitstelle (NSL)

Sofort nach Alarmierung setzten wir die Maßnahmepläne um. Dies kann, sofern wir keinen Fehlalarm bestätigen konnten, von der Alarmintervention inkl. Personenbefreiung und Sicherung des Aufzgus gehen bis hin zur Benachrichtigung der Rettungskräfte.
Benötigen Sie ein Aufzgusnotrufsystem inkl. Montage und Inbetriebnahme? Oder möchten Sie im Falle der Fälle eine schnelle und zuverlässige Intervention? Schauen Sie doch bei unserem Rundum-Lösungen rein. Die 360° Aufzugssicherheit bietet Ihnen Ihre individuelle Komplettlösung.

Was beinhaltet die Aufschaltung Ihres Aufzuges?

Technische Aufschaltung

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Notfallplan

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Telefonische Alarmbearbeitung

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Täglicher Routineruf

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Partnerschaften
für stete Sicherheit

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Geprüfte Qualität

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Ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis

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Fragen aus der Praxis zum Aufzugsnotruf

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Warum muss mein Aufzug mit einer 2-Wege-Kommunikation bis 31.12.2020 ausgestattet sein?

Die Vorschrift kommt aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 24 Abs 2. Bislang ist es so, dass ältere Aufzugsanlagen noch nicht alle an einem 2-Wege-Kommunikationsmittel zu einer ständig besetzten Stelle verbunden sind. Für diese alten Aufzugsanlagen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020. Die Betreiber der Aufzugsanlage sind dafür verantwortlich, dass die Umrüstung erfolgt.

Was passiert, wenn ich meinen Aufzug nicht bis zum 31.12.2020 mit einer 2-Wege-Kommunikation ausstatte?

Der Aufzug muss ab dem 01.01.2021 abgeschaltet werden. Wird der Aufzug weiter betrieben, dann handelt der Betreiber Ordnungswidrig nach § 22 Abs. 2 BetrSichV. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass ein Kommunikationssystem wirksam ist, ein Notfallplan rechtzeitig zur Verfügung steht, ein Notdienst rechtzeitig bereitgestellt ist und dafür sorgt, dass eine Person Hilfe herbeirufen kann. Aus einer Ordnungswidrigkeit kann auch eine Straftat nach BetrSichV § 23 Absatz 2 werden, wenn eine vorsätzliche Handlung beharrlich wiederholt oder durch eine solche vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, ist nach § 40 des Produktsicherheitsgesetzes strafbar.

Warum muss ein Aufzug mit einem Aufzugsnotruf und einem Notfallplan ausgestattet sein?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 1 Punkt 4.1 fordert, dass für jeden Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann. Die Anforderungen der Zweiwege-Kommunikationssystem erfolgt in der DIN EN 81-28 und der Notdienst wird den Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 geregelt. Ein Notdienst ist demnach eine Organisation, die eine Notrufzentrale betreibt und Personen mit der Befreiung von in der Aufzugsanlage eingeschlossenen Personen beauftragt.

Was muss ein Notfallplan enthalten?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 1 Punkt 4.1 gibt den Inhalt des Notfallplans mit den Mindestanforderungen vor. Dabei muss folgendes Enthalten sein: a) Standort der Aufzugsanlage, b) Angaben zum verantwortlichen Arbeitgeber, c) Angaben zu den Personen, die Zugang zu allen Einrichtungen der Anlage haben, d) Angaben zu den Personen, die eine Befreiung Eingeschlossener vornehmen können, e) Kontaktdaten der Personen, die Erste Hilfe leisten können (zum Beispiel Notarzt oder Feuerwehr), f) Angaben zum voraussichtlichen Beginn einer Befreiung und g) die Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage.

Warum reicht eine Aufschaltung auf den Pförtner oder Hotelempfang nicht mehr aus?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 1 Punkt 4.1 fordert, dass die Aufschaltung auf eine Organisation erfolgt, die eine Notrufzentrale betreibt und Personen mit der Befreiung von in der Aufzugsanlage eingeschlossenen Personen beauftragt. Kontakt

Echtes Feedback
von echten Kunden

Thorsten Amelung

Bestattungen Fraund/Amelung OHG

„Es ist gut jemanden an der Seite zu haben, der sich mit Sicherheitsmaßnahmen richtig auskennt. Wir wurden gut beraten, wann welche Maßnahmen für uns sinnvoll sind.“

Dr. Martin Ullner

Fachzahnärztliches Zentrum Hochheim

Für mich ist es wichtig, dass nach meinem Feierabend jemand die Praxis im Blick hat. Wenn es wichtig wird, werde ich angerufen, sonst bleibe ich ungestört.

Tanja P.

Designerin

„Fühle mich sehr gut geschützt. Seit vielen Jahren bin ich zufriedene Kundin. Immer wenn es darauf ankam, waren sie schnell zur Stelle.“

Thorsten Amelung

Bestattungen Fraund/Amelung OHG

„Es ist gut jemanden an der Seite zu haben, der sich mit Sicherheitsmaßnahmen richtig auskennt. Wir wurden gut beraten, wann welche Maßnahmen für uns sinnvoll sind.“

Dr. Martin Ullner

Fachzahnärztliches Zentrum Hochheim

„Für mich ist es wichtig, dass nach meinem Feierabend jemand die Praxis im Blick hat. Wenn es wichtig wird, werde ich angerufen, sonst bleibe ich ungestört.“

Tanja P.

Designerin

„Fühle mich sehr gut geschützt. Seit vielen Jahren bin ich zufriedene Kundin. Immer wenn es darauf ankam, waren sie schnell zur Stelle.“

Marcus Neuhaus oder Dr. Stefan Neuhaus

Verantwortungsvoll, flexibel und immer auf dem neuesten Stand

Bei einer Alarmaufschaltung ist zuverlässige Technik und kompetentes Personal das Wichtigste. Hier sind Sie gut bei uns aufgehoben. In unserer seit 1907 bestehenden Firmengeschichte, gehören wir zu den Pionieren und den erfahrensten Betreibern einer Notrufzentrale. Häufig sind unsere Kunden über Jahrzehnte mit uns verbunden. Sprechen Sie uns an!

Einfach, flexibel und sicher.
Buchen Sie jetzt Ihren Aufzugnotruf.
Wir kümmern uns um den Rest.

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Alarmaufschaltung

40€

Pro Einheit / pro Monat

  • Technische Aufschaltung
  • Maßnahmeplan
    Wir erstellen mit Ihnen zusammen einen indivduellen Plan
  • 24/7 NSL Unterstützung
  • Täglicher Routineruf
  • Bis zu 5 Alarmmeldungen/Monat

360° Einbruchschutz

150€

Pro Einheit/pro Monat

  • alle Leistungen der Alarmaufschaltung
  • Alarm-Intervention
    Wir kommen vorbei und schauen nach
  • Einrichtung der Alarm-App
    Hierfür wird ein Android Handy benötigt
  • Fehlalarm-Versicherung
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360° Aufzugsicherheit

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Alarmaufschaltung

Ihre Verbindung zur Notrufzentrale (NSL)

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Alle Alarmmeldungen unter Kontrolle

Alarm Intervention

Wir klären ab – zu Ihrer Sicherheit

Videoüberwachung

Ohr Objekt stets im Blick